Bremen – Manche begreifen es NICHT: Partygäste verstoßen gegen das Infektionsschutzgesetz

Ort: Bremen-Vegesack, Friedrich-Humbert-Straße Zeit: 29.03.2020, 05:50 Uhr.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Bremen - Bremen – Am Sonntagmorgen feierten mehrere Personen in Vegesack eine Party. Einsatzkräfte lösten diese nach der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus auf. Dabei leistete ein 31-Jähriger erheblichen Widerstand, so dass er in Gewahrsam genommen werden musste.

Gegen 05:50 Uhr wurden die Einsatzkräfte zu einem Geschäft in der Friedrich-Humbert-Straße gerufen. Laut Zeugenaussagen sollte hier eine private Feier stattfinden. Vor Ort trafen die Polizisten auf sieben zum Teil alkoholisierte Personen. Sie beendeten die Party, nachdem sie den Anwesenden erklärt hatten, dass solche Feiern derzeit nach der Allgemeinverfügung verboten seien, fertigten Strafanzeigen und erteilten Platzverweise. Alle Personen kamen den Aufforderungen zunächst nach.

Kurze Zeit später stellten Einsatzkräfte fest, dass in den gleichen Räumen offensichtlich wieder mehrere Personen feierten. Erneut beendeten sie die Party. Da der 31-jährige Gastgeber uneinsichtig war und dem zuvor ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkam, nahmen ihn die Einsatzkräfte in Gewahrsam. Dabei leistete er Widerstand, spuckte die Polizisten an und beleidigte sie. Ihn und weitere seiner Gäste erwarten jetzt mehrere Strafanzeigen.

Die Polizei wird weiterhin konsequent die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen überprüfen und appelliert: Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen im Sinne der Allgemeinverfügung. Auch private Feiern in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage unzulässig. Es kommt auf jeden einzelnen an. Schützen sie Ihre Gesundheit und die der Menschen in ihrer Umgebung.

Polizei Bremen

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com