Clausthal-Zellerfeld (NI) – Ohne finanzielle Mittel nahm eine amtsbekannte, weibliche 25-jährige Person die Dienste eines Taxifahrers für die Fahrt von Osterode nach St. Andreasberg in Anspruch.
Beim Begleichen des ausstehenden Fahrpreises musste der Taxifahrer feststellen, dass die junge Frau kein Bargeld bei sich führte. Auch auf ihrem Konto sei kein Guthaben verfügbar.
In einem Strafverfahren, aufgrund des Leistungskreditbetrugs, hat sich die Frau nun zu verantworten.