Coburg – Coronavirus: Allgemeinverfügung zum Betreuungsverbot in Kindertagesstätten, -pflegen und Heilpädagogischen Einrichtungen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Coburg - Coburg (BY) – Coronavirus: Ab Montag, den 16. März 2020 bis voraussichtlich Sonntag, den 19. April 2020, besteht ein Betreuungsverbot in allen Kindertagesstätten, Kindertagespflegen und Heilpädagogischen Einrichtungen.

Hierzu wird die Staatsregierung noch eine Allgemeinverfügung erlassen. Es wird Ausnahmen für Kinder geben, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und

  • die Kinder keine Krankheitssymptome auf weisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen.

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Stadt Coburg

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