Coburg – Erleichterungen im Vereinsrecht während der Corona-Zeit

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Coburg - Coburg (BY) – Die Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat-und Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen.

Auch für Vereine und Stiftungen haben sich dadurch Änderungen ergeben. So können Vereine, die ihre jährliche Mitgliederversammlung vor dem Start der Corona-Pandemie noch nicht abgehalten hatten, auch dann Beschlüsse fassen, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle“ Sitzungen vorgesehen sind.

Im Paragraph 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, konkret im Artikel 2 „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“, können diese Änderungen nachgelesen werden (https://www.buzer.de/gesetz/13842/index.htm).

Sollten Fragen zur Gesetzesänderung vorhanden sein, stehen als Ansprechpartner das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises (Telefonnummer 09561/514-2261) und das städtische Büro Senioren & Ehrenamt (Telefonnummer 09561/89-2575) zur Verfügung.

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Stadt Coburg

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