Anträge auf Unterhaltsvorschuss für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet oder bereits 72 Monate Leistungen bezogen haben, müssen derzeit abgelehnt werden, da die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Landeshauptstadt Dresden bittet die betreffenden Dresdnerinnen und Dresdner, ihren Antrag erst ab Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zu stellen.
Derzeit gelten folgende gesetzliche Reglungen: Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt wird. Unterhaltsvorschuss erhält ein Kind, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt, wenn von dem anderen Elternteil kein Unterhalt in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt wird.
Informationen zur Einführung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachzulesen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/der-unterhaltsvorschuss/73558
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Text: Stadt Dresden