Dresden – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Betreuungsbehörde des Sozialamts informiert am 11. Februar und bittet um Anmeldung

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden - Dresden (SN) Die Betreuungsbehörde des Dresdner Sozialamts lädt Dresdnerinnen und Dresdner, die Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen haben, am Dienstag, 11. Februar 2020, um 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend in das Sozialamt, Glashütter Straße 51, in 01309 Dresden, ein. Da die Platzkapazität des Veranstaltungsraums im Erdgeschoss dieses Verwaltungsgebäudes begrenzt ist, wird um eine telefonische Anmeldung unter (03 51) 4 88 94 71 gebeten. Der Zugang zum Veranstaltungsraum ist barrierearm.

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige – wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten – können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.

Mehr zur rechtlichen Betreuung im Internet unter
www.dresden.de/betreuungsbehoerde
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