Bewerbungen von Unternehmen und Forschungseinrichtungen bis 28. Februar 2020 möglich.
Die Förderung ist themenoffen angelegt und ermöglicht Vorhaben aus den Bereichen Industrie 4.0, Smart City, neue Materialien, zukünftige Energiesysteme oder auch nicht-technische Neuerungen. Die Fördersumme für einzelne Projekte beträgt mindestens 10 000 Euro und maximal 100 000 Euro. Bisher standen dafür rund 1,5 Mio. Euro gesamt zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Gründer und Startups aus dem Hochtechnologiebereich, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Dresden sowie Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU im Rahmen von Unternehmensverbünden.
Gefördert werden:
§ Demonstratoren, Referenzobjekte und Pilotprojekte im Stadtgebiet Dresden
§ innovative, gerade erst auf dem Markt eingeführte Produkte
§ Technologien und Dienstleistungen aus Schlüsseltechnologien
§ Smart-City-Anwendungen
Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung. Ein Fachgremium bewertet die Anträge und erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag. Über die Vergabe der Förderung entscheidet letztlich der Ausschuss für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Dresden.
Die Antragsformulare sowie weitere Informationen zur Förderung stehen im Internet unter www.dresden.de/innovativ zur Verfügung. Anträge sind mit dem Betreff „Innovationsförderung“ bis zum 28. Februar 2020 (Posteingang) an folgende Postanschrift zu richten: Landeshauptstadt Dresden, Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung Smart City, Postfach 120020, 01001 Dresden.
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Landeshauptstadt Dresden
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