EPPISHAUSEN (BY) – Am frühen Abend des 12.03.2021, wurde über den Notruf mitgeteilt, dass sich ein kleines Kind mit einer Schreckschusspistole verletzt haben soll. Bei Eintreffen der Streifen konnte glücklicherweise festgestellt werden, dass sich das Kleinkind nur leicht verletzte.
Der Sachverhalt stellte sich nach aktuellem Ermittlungsstand so dar, dass das Kleinkind, die nicht ordnungsgemäß verwahrte Waffe, beim Spielen gefunden hat und sich anschließend ein Schuss löste.
Die Verantwortlichen erwartet nun eine Körperverletzungsanzeige durch Unterlassen und eine Anzeige nach dem Waffengesetz.
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