Hamburg – CoronaHH: Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke gilt auch diesen Freitag und Sonnabend

Maßnahme soll Infektionsschutz weiter erhöhen.

Mittelrhein-Tageblatt - News aus Hamburg - Aktuell - Hamburg – Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben heute die für das Wochenende geltenden Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten verlängert. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach am Freitag, den 14. und Sonnabend, den 15. August 2020 jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags untersagt. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.

Trotz der gegenwärtigen Wetterprognose für das Wochenende (Unwettergefahr) ist zu erwarten, dass an diesem Wochenende viele Menschen stark frequentierte Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel (u.a. Schanzenviertel, Kiez und Ottensen) besuchen werden. Damit steigt potentiell das Risiko größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Erfahrungsgemäß sinken zudem in den Abendstunden mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Ziel der Allgemeinverfügungen ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft.

Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der hiervon betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.

Hintergrund:

Am vergangenen Wochenende haben Polizei und Bezirksämter Kontrollen in den betroffenen Gebieten durchgeführt. Die Behörden bewerten die Maßnahmen insgesamt als positiv und wirkungsvoll. Laut Polizei waren im Vergleich zu den vorangegangenen Wochenenden weniger Personen in den betroffenen Vergnügungsvierteln unterwegs. Die Umsetzung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke wurde von den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona kontrolliert. Die Verfügungen wurden im gesamten Kontrollgebiet eingehalten, es gab keine Verstöße. Bei acht von 43 kontrollierten Betrieben gab es hingegen Überschreitungen bei der Fläche der genehmigten Außengastronomie.

***
Stadt Hamburg
Pressestelle I Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com