Ingolstadt – Razzia wegen illegalen Glücksspieles

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Ingolstadt INGOLSTADT (BY) – Am Samstag (20.03.2021) führte die Kriminalpolizei Ingolstadt in einem größeren Firmengebäude in Ingolstadt eine Razzia wegen des Verdachts der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels durch. Hierbei waren rund 50 Beamte eingesetzt. Mehrere tausend Euro Bargeld sowie weiteres Beweismaterial konnten sichergestellt werden.

Seit mehreren Monaten ermittelte die Kripo vorrangig gegen zwei Beschuldigte, nachdem sich die Hinweise zur wiederholten Durchführung illegalen Glückspieles verdichtet hatten. Im Speziellen bestand der Verdacht, dass durch die beiden Männer Pokerrunden in dem Gebäude im Nordwesten von Ingolstadt organisiert und veranstaltet werden. Vergangenes Wochenende konnten in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zuvor beim Amtsgericht Ingolstadt erwirkte Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen werden.

Unter Führung der Kripo Ingolstadt und mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Nürnberg, gelang es den eingesetzten Beamten gegen 22:30 Uhr in das Objekt einzudringen. Im Gebäude trafen sie auf eine Gruppe von neun Personen, die sich offensichtlich an einer Pokerrunde beteiligten. Neben einem niedrigen vierstelligen Bargeldbetrag, der bei einem der Beschuldigten aufgefunden wurde, konnten die Beamten auch Spielkarten und Jetons sicherstellen, die auf einem Spieltisch bereitlagen. Die sieben betroffenen Mitspieler im Alter zwischen 32 und 54 Jahren zeigten sich sichtlich überrascht und verhielten sich kooperativ. Sie konnten nach den erfolgten polizeilichen Maßnahmen noch vor Ort entlassen werden. Auch alle Teilnehmer erwartet eine Strafanzeige wegen der Beteiligung am illegalen Glücksspiel.

Bei den beiden ebenfalls anwesenden 35- und 53-jährigen Veranstaltern wurden im Anschluss Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt, die ebenfalls zur Auffindung von weiterem Beweismaterial führten. Auch sie wurden nach Identitätsfeststellung und Vernehmung wieder entlassen.

Neben den strafrechtlichen Verstößen müssen alle Beteiligten zudem mit Anzeigen nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechnen.

***
Polizei Bayern

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com