„Wir sind froh, dass aktuell alle vorliegenden Anträge abschließend bearbeitet sind. Insgesamt haben wir mehr als 40 Personen entsprechende Unterlagen zur staatlichen Unterstützung zugesandt. Inzwischen können wir die eingehenden Anträge innerhalb eines Tages entscheiden. Wir wollen denen, die ohnehin schon Leid erlitten haben, zumindest in finanzieller Hinsicht mit der schnellen Entscheidung auch Handlungssicherheit und Perspektive geben“, so der Leiter des Sozialreferates Christian Littek.
Das Referat Soziales weist darauf hin, dass entsprechende Anträge weiterhin möglich sind. Diese müssen dem Referat bis spätestens 13. August 2018 zugegangen sein. Informationen erhalten Interessierte auch telefonisch unter 365-1500. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen, die einen Schaden von mind. 5.000 € (im Härtefall 3.000 €) erlitten haben und unter der EK-Grenze von jährlich 22.050 € (monatlich 1.837,50 €) liegen. Jede weitere Person im HH erhöht die Einkommensgrenze um 8.500 € jährlich.
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