Kaiserslautern – Stadtbildpflege weist auf die Räum- und Streupflicht hin

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Kaiserslautern - Kaiserslautern – Der Winter hat Einzug gehalten und damit stellt sich wieder die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet zuständig ist.

Diese ist, so die Stadtbildpflege Kaiserslautern, in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell dem Grundstückseigentümer. Ausgenommen sind Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die Stadtbildpflege Kaiserslautern alle Pflichten.

Zu den wichtigsten Verpflichtungen der Grundstückseigentümer gehört es, die Bürgersteige auf der gesamten Länge des Grundstücks werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr auf einer Breite von mindestens 1,20 Meter passierbar zu halten. Sonn- und feiertags besteht diese Pflicht ab 9:00 Uhr.

Schneit es im Laufe des Tages erneut, reicht das einmalige Räumen und Streuen am Morgen gegebenenfalls nicht aus. Sind Eigentümer oder die von ihm für den Winterdienst beauftragten Mieter etwa aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, der Räumpflicht nachzukommen, müssen sie sich um eine Vertretung kümmern.

Die gesamte Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern kann im Internet unter www.kaiserslautern.de eingesehen werden.

***
Stadt Kaiserslautern Pressestelle

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com