Lahnstein – Reform der Grundsteuer und deren Auswirkungen in Lahnstein

Wichtige Einnahmequelle für die Stadt.

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Lahnstein- Lahnstein – Jeder Grundeigentümer in Lahnstein kennt es – viermal im Jahr wird die Grundsteuer für das Haus, die Eigentumswohnung oder das Grundstück fällig. Doch was verbirgt sich hinter dieser regelmäßigen Zahlung?

Die Grundsteuer wird auf den Wert eines Grundstückes erhoben. Hierbei wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke unterschieden.

Für die Stadt Lahnstein stellt die Grundsteuer mit einem geplanten Ertrag von 14.000 Euro (Grundsteuer A) und 2,8 Millionen Euro (Grundsteuer B) im Jahr 2019 eine wichtige Einnahmequelle dar.

Die Grundsteuer wird vom Finanzamt berechnet, das der Stadt dann einen sogenannten Steuermessbetrag mitteilt. Dieser wird dann mit dem örtlichen Hebesatz, zur Zeit 420% für die Grundsteuer B, multipliziert und mit Hilfe von Steuerbescheiden erhoben.

Doch genau die Grundlagenberechnung hat es in sich. Das Finanzamt ermittelt den Grundstückswert nach einem sogenannten „Einheitswert“. Dieser wurde in Rheinland-Pfalz jedoch zuletzt für den 1. Januar 1964 ermittelt und seitdem nicht mehr angepasst.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 10. April 2018 das Festhalten an diesem Bewertungszeitpunkt für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesgesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31.12.2019 eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden.

Bund und Länder haben sich zwischenzeitlich auf einen Kompromiss geeinigt.

Die Wertermittlung wird künftig auf drei Säulen beruhen:

  • dem Grundstückswert
  • dem Alter des Gebäudes
  • der durchschnittlichen Kaltmiete

Die konkreten Auswirkungen dieser Neuregelung für die Stadt Lahnstein sind noch nicht abzusehen. Allerdings geht die derzeitige Finanzplanung davon aus, dass es zwar zu Verschiebungen bei einzelnen Grundstücken kommen wird. Eine wesentliche Veränderung des Gesamtertrages, der zur Zeit 7,6 % an den Gesamterträgen der Stadt Lahnstein ausmacht, wird nicht erwartet.

Da das eigentliche Erhebungsverfahren bei den Finanzämtern abgewickelt wird, rechnet die Stadtverwaltung auch nicht mit einem generell höheren Verwaltungsaufwand.

Mit Interesse sieht die Stadt Lahnstein allerdings das neue Instrument der „Grundsteuer C“. Künftig wird zwischen bebauten und bebaubaren, aber unbebauten Grundstücken unterschieden. Hier kann eine unterschiedliche Besteuerung erfolgen. Städtebaulich ergeben sich hieraus Steuerungsmöglichkeiten, die in den Gremien beraten und eventuell genutzt werden können.

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Stadtverwaltung Lahnstein
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste, Stadtentwicklung und Kultur
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein

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