Lahnstein – Zum 1. Februar 2019 startet die erweiterte Parkraumbewirtschaftung

Ausweise für Bewohner und Beschäftigte ab sofort erhältlich.

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Lahnstein- Lahnstein – Am Mittwoch verabschiedete der Stadtrat mit breiter Mehrheit die Änderungen am Konzept für die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Lahnstein.

Ab sofort können Bewohner und auch Beschäftigte bei der Stadtverwaltung (Fachbereich 5 – Bürgerdienste, Ordnung und Verkehr) in der Bahnhofstraße 49a Parkausweise für die bewirtschafteten Bereiche beantragen. Ansprechpartnerin dafür ist Frau Birgit Mehler. Antragsformulare und weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage unter www.lahnstein.de (Menü Verwaltung – Anliegen von A-Z) zu finden.

Die bereits bekannten Parkausweise für die Bewohner kosten 100 Euro im Jahr, die neu eingeführten Ausweise für Beschäftige 300 Euro. Der Beschäftigtenparkausweis berechtigt zum ganztägigen Parken in den bewirtschafteten Bereichen. Lediglich in den gesondert ausgewiesenen Kurzzeitparkzonen darf mit Bewohner- und Beschäftigtenparkausweisen nicht geparkt werden.

Ab dem 1. Februar 2019 werden die neuen Parkscheinautomaten auf dem Marktplatz in Niederlahnstein, auf dem Alleenring und am Rheinufer in Oberlahnstein in Betrieb genommen. Mit Ausnahme der Parkplätze am Rhein gelten die bisherigen Tarife. Die Parkplätze am Rhein sind für Kraftfahrer, die ihr Fahrzeug den ganzen über Tag abstellen wollen und nicht Inhaber eines Parkausweises sind, vorgesehen. Für die dortigen Stellplätze gibt es kostengünstiges Tagesticket zu einem Preis von 2 Euro.

***

Stadtverwaltung Lahnstein
Fachbereich 1 – Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com