Derzeit handelt es sich lediglich um einen Einzelfall. In diesen Restriktionszonen im Landkreis Leer befinden sich keine großen geflügelhaltenden Betriebe. Der festgestellte Erreger gilt als nicht auf den Menschen übertragbar.
Vorsicht ist jedoch weiterhin geboten. Um einen möglichen Eintrag der Seuche in den eigenen Bestand zu verhindern, werden Geflügelhalter daher erneut aufgefordert, die derzeitige Tierseuchenlage sehr ernst zu nehmen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die bereits verfügte Aufstallungspflicht ist weiter gültig. Weitergehende Informationen stehen auf der Homepage des Landkreises Leer zum Download bereit.
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Text: Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer