Landkreis Rotenburg (Wümme) – Corona: Großveranstaltungen sind untersagt

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Rotenburg-Wümme -.jpg Landkreis Rotenburg (Wümme) (NI) – Corona: Wenn viele Menschen aufeinandertreffen, besteht eine erhöhte Gefahr, dass sich das Corona-Virus schneller weiterverbreitet. Der Landkreis hat deshalb jetzt auf Weisung des Sozialministeriums eine Allgemeinverfügung zu Großveranstaltungen erlassen.

Der Landkreis untersagt im gesamten Kreisgebiet öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. Veranstaltungen mit weniger als 1000 zu erwartenden Teilnehmern/ Personen können derzeit grundsätzlich nach erfolgter Risikoeinschätzung durchgeführt werden, gegebenenfalls unter Auflagen erlaubt oder das Format angepasst werden.

Da das Risiko bei jeweiligen Veranstaltungen unterschiedlich zu bewerten sein wird, ist es empfehlenswert, dass die jeweiligen Verantwortlichen in einem strukturierten Risikomanagementprozess nach den Vorgabe des Robert Koch Instituts eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen.

Die Allgemeinverfügung für Großveranstaltungen gilt ab sofort und auf unbestimmte Zeit und ist zusammen mit einem Merkblatt für Veranstalter auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/corona abrufbar.

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Landkreis Rotenburg (Wümme)
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27356 Rotenburg (Wümme)

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