++ Polizei appelliert an Kinder, Jugendliche und Eltern ++
Lüneburg / Lüchow-Dannenberg / Uelzen (NI) – Einige Familie feiern am Mittwoch den Reformationstag, andere Halloween. Der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther hat vor 502 Jahren, am Abend vor Allerheiligen 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen und damit die Reformation der Kirche eingeleitet hat. Mittlerweile ist der 31. Oktober bei uns in Niedersachsen ein wiederkehrender Feiertag.
Auch in diesem Jahr werden wieder viele Kinder in der Region mehr oder weniger gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende stellen.
Zu bedenken gilt, dass nicht jeder „mitmacht“ bei Halloween. Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber zur Herausgabe von Süßigkeiten ist niemand verpflichtet.
Wie schon in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an die Kinder und Jugendlichen, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: „Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!“. So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel.
Das – Bewerfen von Hauswänden mit Eiern = Sachbeschädigung!, – Herausreißen von Pflanzen = Sachbeschädigung!, – Herausheben von Gullydeckeln = Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr! oder – Beschmieren von Autos = Sachbeschädigung! gehören zwischenzeitlich leider zum Repertoire mancher „Gespenster“.
Die Polizei wird in der Halloween-Nacht vermehrt unterwegs sein und dem Treiben ggf. Einhalt gebieten. Hexen und Monster unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären.