Mainz – Aus Nizza und Berlin gelernt: LKW-Fahrverbot für LKW in der Innenstadt 25.02.2017 und am Rosenmontag, 27.02.2017

Mittelrhein-Tageblatt - rlp-24.de - News - Mainz - Mainz – LKW-Fahrverbot: (rap) Am Fastnachtsamstag, 25.02.2017 und am Rosenmontag, 27.02.2017 wird für die Innenstadt ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit Fahrzeugen eines zulässigen Gesamtgewichts über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen angeordnet.

Das Fahrverbot gilt am Samstag, 25.02.2017 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr für das Stadtgebiet, umgrenzt von:

Holzhofstraße – Weißliliengasse- Windmühlenstraße –Eisgrubweg – Pariser-Straße – Fichteplatz – Am Römerlager – Augustusstraße – Mombacher–Straße – Osteinunterführung – Kaiser–Wilhelm-Ring – Goethestraße – Hindenburgstraße – Bauhofstraße – Große Bleiche – Peter-Altmeier-Allee – Rheinstraße – Holzhofstraße

Am Rosenmontag, 27.02.2017 gilt das Fahrverbot für die Zeit von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr für das Stadtgebiet umgrenzt von:

Hohlstraße – Göttelmannstraße – Am Stiftswingert – An der Goldgrube – Pariser Straße – Fichteplatz – Am Römerlager – Augustusstraße – Mombacher Straße – Rheingauwall – Hattenbergstraße – Zwerchallee

Die aufgeführten Straßen selbst sind nicht von dem Fahrverbot betroffen.

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Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Pressesprecher der Stadt Mainz
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz

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