Mainz – Jens Ahnemüller (AfD): „Jetzt gibt es keine Ausrede mehr bei der Mittelrheinbrücke!“

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Jens Ahnemüller – Foto: AfD in RLP

Mainz – Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Jens Ahnemüller, fordert die Landesregierung auf, nun Klarheit beim Bau der Mittelrheinbrücke zu schaffen: „Innenminister Roger Lewentz hat nach den Beschlüssen der Kreistags des Rhein-Hunsrück-Kreises angekündigt, das Land stehe Gewehr bei Fuß. Das reicht aber nicht, das Land muss nun auch den Startschuss abgeben.“

Hintergrund ist der Entschluss des Kreistags Rhein-Hunsrück am vergangenen Montag, die Raumordnungsplanung für die Brücke auf den Weg zu bringen. Landrat Marlon Bröhr hat darauf das Land zum Bau der Brücke aufgefordert. Bisher hat das Landesverkehrsministerium lediglich ihre Freude zu dem Entschluss zum Ausdruck gebracht und die Kreisverwaltung aufgefordert, “die politischen Beschlüsse in konkretes Handeln umzusetzen.“

Jens Ahnemüller sieht jedoch den Ball im Spielfeld der Landesregierung: „Herr Dr. Wissing ist jetzt am Zuge: Wir erwarten nach all dem Verfahrensslalom jetzt endlich eine klare Zusage des Verkehrsministers, die 2017 versprochenen Landesmittel für das Raumordnungsverfahren bereitzustellen. Vor allem aber muss Herr Dr. Wissing seine Forderung aufgeben, dass sich die betroffenen Kreise schon vor dem Beginn des Raumordnungsverfahrens zu Baulastträgern erklären. Der Verkehrsminister muss hierzu zeitnah persönlich Stellung beziehen.“

Der AfD-Verkehrspolitiker bedauert allerdings auch, dass der Kreistag mit dem weiteren Beschluss, aktuell die Brücke nicht in das Kreisstraßenbauprogramm aufzunehmen für Verwirrung gesorgt hat. „Dieser Beschluss war unnötig. Über die Aufnahme ins Bauprogramm kann man erst entscheiden, wenn geklärt ist, ob die Brücke eine Kreis- oder Landesstraße ist.“

Jens Ahnemüller ist verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland Pfalz.

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Fabian Schütz
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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