München – Widerstandshandlung nach Polizeieinsatz in der Altstadt

Polizei München Meldet - München – Am Sonntag, 17.09.2017, gegen 05.00 Uhr, ging bei der Einsatzzentrale bei der Münchner Polizei ein Notruf aufgrund eines Randalierers in der Pestalozzistraße ein.

Mehrere Streifenfahrzeuge der Münchner Polizei verlegten daraufhin unverzüglich zur Einsatzörtlichkeit.
Als Polizeibeamte an einer Gruppe von Personen am Sendlinger Tor Platz vorbeifuhren, wurde die Streife durch diese Gruppe angepöbelt. Der Rädelsführer der Personengruppe, ein 22-jähriger Münchner, weigerte sich bei der Personenkontrolle seine Personalien anzugeben.

Als die Polizeibeamten ihn nach seinem Ausweisdokument durchsuchen wollten, versuchte sich der 22-Jährige zu entfernen. Auf Aufforderung stehen zu bleiben, reagierte er nicht. Letztlich musst er von Polizeibeamten zu Boden gebracht und fixiert werden. Am Boden liegend leistete er erheblichen Widerstand und versuchte seine Fesselung zu verhindern.

Während der Widerstandhandlung gelang es dem 22-Jährigen den Zeigefinger eines Polizeibeamten zu greifen und diesen zu verdrehen. Die Begleitpersonen des renitenten Festgenommenen versuchten ebenfalls die Fesselung zu unterbinden und filmten das Geschehen mit ihren Handys.

Lediglich weitere verständigte Kräfte konnten ein Vordringen zum Festgenommenen verhindern.

Bei der Widerstandshandlung verletzte sich der 22-Jährige an der Nase. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand.

Ein zunächst unbeteiligter 28-Jährige musste ebenfalls in Gewahrsam genommen werden, da er immer wieder versuchte die Festnahmehandlung zu stören. Den ihm erteilten Platzverweis ignorierte er. Stattdessen beleidigte er die eingesetzten Beamten verbal und durch Zeigen seines Mittelfingers.

Mit einer LED-Leuchte blendete er immer wieder die mit der Festnahme beschäftigten Polizeibeamten. Er musste bis zum Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort in Gewahrsam genommen werden.

Nach seiner Durchsuchung in der Zelle zog er seine Unterhose aus und weigerte sich während des gesamten Gewahrsams wieder anzuziehen. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Beleidigung sowie Störung einer Amtshandlung. Gegenüber den eingesetzten Beamten gab er an Angehöriger eines Medienorgans zu sein und drohte immer wieder mit einer umfangreichen Veröffentlichung seiner subjektiven Wahrnehmungen.

Die angefertigten Handyvideos werden als Beweismittel verwendet.

***
Urheber: Polizei München

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com