Neuwied – Mitte August werden Grundsteuer A/B und Hundesteuer fällig

Mittelrhein-Tageblatt - Nachrichten aus Neuwied - Neuwied – Zum 15. August werden die Grundsteuer A und B sowie die Hundesteuer für das 3. Quartal 2017 fällig. Darauf weist die Stadtverwaltung Neuwied hin.

Um Mahnungen und damit auch zusätzliche Kosten zu vermeiden, bittet die Verwaltung alle, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben und den Betrag überweisen, um termingerechte Zahlung.

Gleichzeitig macht die Steuerabteilung auf die Vorteile des Lastschrifteneinzugsverfahrens aufmerksam, das Zeit und Wege spart und rechtzeitige Zahlung garantiert.

Die dazu nötigen Formulare stehen unter www.neuwied.de/steuern.html zur Verfügung.

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Urheber: Stadt Neuwied

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