Um Mahnungen und damit auch zusätzliche Kosten zu vermeiden, bittet die Verwaltung alle, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben und den Betrag überweisen, um termingerechte Zahlung.
Gleichzeitig macht die Steuerabteilung auf die Vorteile des Lastschrifteneinzugsverfahrens aufmerksam, das Zeit und Wege spart und rechtzeitige Zahlung garantiert.
Die dazu nötigen Formulare stehen unter www.neuwied.de/steuern.html zur Verfügung.
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Urheber: Stadt Neuwied