Kurzfristige Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung notwendig – Inkrafttreten erst am Sonntag.
Der Beschluss wird nun kurzfristig auf mögliche rechtliche Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Verordnungsänderung geprüft. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Prüfungen wird die
Änderungsverordnung nun entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht am Samstag, sondern erst am Sonntag, dem 12. Dezember, in Kraft treten können. Das bedeutet unter anderem, dass auch die geplante 2G-Regelung für den Einzelhandel erst ab diesem Zeitpunkt gelten wird.
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung