Staatssekretärin Willamowius: „Ein vertrauter Übergang ist besser für die Kinder und ihren weiteren Bildungsweg“.
Mit der neuen Förderrichtlinie werden Maßnahmen mit jeweils bis zu 56.000 Euro gefördert, die der Konzeption und Umsetzung durchgängiger bzw. anschlussfähiger Bildungsprozesse und Bildungsangebote dienen. Das Land übernimmt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Maßnahmen sollen in Zusammenarbeit von Kita und Grundschule geplant werden und die Vorbereitung von Kindern auf die Einschulung in den Blick nehmen. Die einzelnen Projekte können sich an verschiedene Zielgruppen richten, wie z. B. Kinder, Eltern und Familien, Kita-Fachkräfte und Grundschullehrkräfte oder externe Netzwerkpartner/innen im Sozialraum. Gefördert werden können beispielsweise gemeinsame Lernwerkstätten, die Finanzierung gemeinsamer Projektwochen oder auch ein gemeinsamer Kinderchor.
„Wir fördern gemeinsame Projekte von Kita und Grundschule mit dem Ziel, dass sich Kita-Fachpersonal und Lehrkräfte als Teams für die bestmögliche Entwicklung der Kinder verstehen“, so Willamowius.
Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2022. Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Träger und Trägerverbände von Kindertagesstätten.
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Herausgeber: Nds. Kultusministerium