Um diesem Ziel näher zu kommen, lobt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den mit 10.000 Euro dotierten Preis aus. Eine Fachjury wird die Auswahl des Gewinners sowie der Zweit- und Drittplatzierten vornehmen. Diese erhalten ein Preisgeld von 3.500 beziehungsweise 1.500 Euro und sind ebenfalls zu einer Preisverleihung des Ministeriums geladen.
Wer kann mitmachen?
Um den Digitalisierungspreis bewerben können sich
landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen der ihnen vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen,
Existenzgründer (Startups) sowie
nichterwerbswirtschaftliche Organisationen mit Bezug zur Agrar- und Ernährungswirtschaft
mit Sitz in Niedersachsen,
die nach dem 1. Januar 2017
innovative, über den Branchenstandard hinausgehende digitale Lösungen (Software, Hardware, Systemlösungen, Netzwerkanwendungen usw.) eingesetzt haben, um
Fortschritte im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Tierwohl, Verbraucherschutz, Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz der Wertschöpfungsketten oder Datenschutz zu realisieren.
Wo kann ich mich bewerben?
Bewerbungen können ab sofort bis zum 31. März 2020 unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen per E-Mail gerichtet werden an Di*******************@**************en.de . Mehr Informationen finden Sie unter www.ml.niedersachsen.de/digitalisierungspreis .
—
Herausgeber: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz