Von Bernd Neubacher.
Die deutschen Vertreter müssen sich nicht nachsagen lassen, sie hätten die ihnen unterstellten Institute hängen lassen. Der seltsam krumme Wert von 72,5 Prozent für den Grad der Angleichung von Modell- und Standardansatz zur Eigenkapitalberechnung liegt zwar über jenen 70 Prozent, welche Deutschland lange Zeit angeblich äußerstenfalls zu akzeptieren bereit war. Dies haben Bundesbank und BaFin allerdings durch Erleichterungen im Standardansatz locker zu kontern verstanden.
Im Laufe der Verhandlungen sind etwa für kleinere Banken und für Hypothekenfinanzierer vermutlich mehr Extrawürste auf dem Grill gelandet bzw. dort liegen geblieben als einer angenehmen Verhandlungsathmosphäre zuträglich sind: Wie Deutschland auf den Leib geschnitten wirkt zum Beispiel der sogenannte Hard-Test, der Kapitalerleichterungen ermöglicht für den Fall, dass ein Land anhand geringer Preisschwankungen am Immobilienmarkt dessen Stabilität nachweisen kann.
Erhalten bleibt den Instituten auch das Realkredit-Splitting – mit der Aufteilung von Hypotheken in einen besicherten und in einen unbesicherten Teil bleibt Hypothekenfinanzierern lästiger Aufwand erspart. Ursprünglich wollte der Baseler Ausschuss die Kapitalanforderungen je nach Besicherungsgrad abstufen und damit risikogerechter gestalten – nun nimmt man der Einfachheit zuliebe Fehlanreize zu mehr Risiko bei gleicher Kapitalunterlegung in Kauf. In Basel geht es nur in ausgewählten Momenten um die reine Lehre, vor allem aber um die Sicherung von Geschäftsmodellen.
In dieser Hinsicht dürften sich, soweit sich dies überhaupt schon ablesen lässt, nun vor allem Investmentbanken, aber auch mancher Spezialfinanzierer verstärkt Gedanken machen müssen. Gut lachen haben hingegen im Privatkundengeschäft aktive Häuser und Finanzierer kleiner und mittlerer Unternehmen. Bei allem Geschacher: Was die Finanzstabilität angeht, hätte es weitaus schlechtere Nachrichten aus Basel geben können.
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