Müller-Piepenkötter: Opfer brauchen einen Anspruch gegenüber dem Staat
Nach ihrer Ansicht ist die bestehende Härtefallentschädigung beim Bundesjustizministerium für Opfer von terroristischer Gewalt nicht ausreichend. Auch aus psychischen Gründen sei Schadenersatz wichtig: „Terroropfer brauchen einen unbedingten Anspruch gegenüber dem Staat, der sie vor dem Anschlag nicht schützen konnte“, sagte die Verbandsvorsitzende. Opfer dürften nicht allein auf Spenden angewiesen sein. Das Geld könne etwa genutzt werden, damit Angehörige von Terroropfern zum Tatort reisen könnten, damit Opfer langfristige Therapien gegen Traumata zahlen könnten, aber auch für Ersatzkleidung oder Umbauten am eigenen Haus, wenn Opfer Behinderungen davon trügen.
Zwar sieht das Opferentschädigungsgesetz Entschädigungen nach Terroranschlägen vor. Es gibt aber kein Schmerzensgeld und das Verfahren ist langwierig und kompliziert.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind in den ersten sechs Monaten nach dem Berliner Anschlag Soforthilfen aus dem Härtefonds in Höhe von etwas mehr als einer Million Euro an die Betroffenen und Hinterbliebenen gezahlt worden.
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