Nach ersten Ermittlungsergebnissen ist der Brand auf den unsachgemäßen Umgang mit einem flüssigen Grillanzünder zurückzuführen. Eine Angestellte hatte versucht, ein Feuer auf dem im Gastraum befindlichen fest gemauerten Grillkamin zu entfachen.
Dabei ließ sie außer Acht, dass der Kamin noch nicht abgekühlt war. Beim Öffnen der Flasche entstand sofort eine Stichflamme, durch welche die Gäste verletzt wurden. Es entstand nur geringer Sachschaden.
Die Kriminalpolizei Rostock hat die Ermittlungen aufgenommen.