Saarland – Innenminister Klaus Bouillon bedauert gescheiterte Änderung bei Asylbewerberleistungsgesetz

suedwest-news-aktuell-news-aus-dem-saarland Saarland / Saarbrücken – Asylbewerberleistungsgesetz: Die vorgesehene Änderung der Regelsätze im Hinblick auf die in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Erstaufnahmeeinrichtung (Sammelunterkünften) untergebrachten Personen im sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt nicht.

Im Gesetzgebungsverfahren wurde den entsprechenden Regelungen von Seiten des Saarlandes zwar zugestimmt, sie fanden in der heutigen Sitzung des Bundesrates jedoch keine Zustimmung.

Das Saarland plädierte für die Anpassung, da Alleinstehende in Sammelunterkünften zumeist in Wohngruppen untergebracht sind und dort die haushaltsbezogenen Aufwendungen (wie beispielsweise Internetanschluss, Mediennutzung oder Gebrauchsgüter) gemeinsam zu tragen haben.

Würden sie für diese Aufwendungen zusätzliche Leistungen erhalten, wären sie bessergestellt als Paare, bei denen die Situation vergleichbar ist. Die Schaffung einer Sonderbedarfsstufe für Sammelunterkünfte würde die Bedarfslage gerechter abbilden und Synergieeffekte für den Haushalt besser darstellen.

Innenminister Klaus Bouillon: „Es wichtig, dass man sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und nicht Alleinstehende gegenüber Paaren bevorzugt. Deshalb bedauere ich es, dass der Änderungsantrag keine Zustimmung fand. “

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Text: Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Sport – Saarland

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