Sachsen – 38 Millionen Euro für städtebaulichen Denkmalschutz

Ulbig: „Denkmäler sind identitätsstiftend für Städte und Gemeinden“

Tageblatt - News - Sachsen - Sachsen / Dresden – Sachsens Städte und Gemeinden erhalten in diesem Jahr über 38 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (SDP). Dabei handelt es sich um ein Programm aus der Städtebauförderung.

Innenminister Markus Ulbig: „Sachsen ist Denkmalland. Die identitätsstiftenden Denkmäler geben unseren Städten und Gemeinden ein Gesicht. Wir setzen weiter auf Denkmalschutz und Denkmalpflege. Mit dem Städtebauförderprogramm können Städte und Gemeinden bedeutende Projekte zum Erhalt ihrer schönen Stadtkerne umsetzen.“

Das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zielt auf die Sicherung von bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkernen, die Identität und Charakter der Städte prägen. In diesem Jahr werden mit Aue und Glauchau zwei Städte neu ins Städtebauförderprogramm aufgenommen. Bischofswerda, Mittweida und Pegau kommen mit neuen Fördergebieten in das Programm. 33 Städte erhalten im Programmjahr 2016 eine Aufstockung für ihre bereits laufenden Gesamtmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise Bischofswerda, Frankenberg, Freiberg, Görlitz, Oederan und Zittau.

Der Freistaat Sachsen und der Bund haben in den Jahren 1991 bis 2015 in der gemeinsamen Städtebauförderung über das SDP rund 1,35 Milliarden Euro u. a. für den Denkmalschutz zur Verfügung gestellt.

Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen können Finanzhilfen aus den fünf verschiedenen Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung „Stadtumbau Ost“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Soziale Stadt“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“ bekommen.

Hintergrundinformationen:

Städte, die im Programmjahr 2016 Fördermittel erhalten:

1. Neumaßnahmen

Lfd. Nr. Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme

1 Aue Stadtkern
2 Bischofswerda Goldener Engel
3 Glauchau Stadtkern und lange Vorstadt
4 Mittweida Altstadt bis Technikumplatz
5 Pegau Lebendiges Stadtzentrum, Erlebnis Stadtmauer

2. Fortsetzungsmaßnahmen

Lfd. Nr. Gemeinde Bezeichnung der Maßnahme

1 Bernstadt a. d. Eigen Stadtkern
2 Bischofswerda Altstadt
3 Dippoldiswalde Südlicher Stadtkern
4 Ehrenfriedersdorf Kernbereich
5 Frankenberg Historische Altstadt
6 Freiberg Freiberger Altstadt
7 Görlitz Historische Altstadt-West
8 Grimma Östliche Altstadt Grimma mit Muldeufer
9 Großenhain Historische Innenstadt
10 Hohenstein-Ernstthal Historischer Stadtkern
11 Kottmar (ehem. Eibau) Ortsmitte
12 Löbau Äußere Bautzener Straße
13 Lößnitz Erhaltungsgebiet Stadtkern
14 Marienberg Östliche historische Altstadt
15 Mittweida Altstadt
16 Mylau Altstadtkern
17 Oederan Altstadtquartier Oederan
18 Oelsnitz/V. Historisches Oelsnitz
19 Ostritz Historische Altstadt
20 Pirna Friedenspark
21 Plauen Historische Altstadt
22 Sayda Historischer Stadtkern
23 Scheibenberg Erhaltungsgebiet Scheibenberg
24 Schneeberg Barocke Altstadt
25 Schwarzenberg Historische Altstadt 2014-2021
26 Strehla Historische Stadtmitte
27 Torgau Altstadt Torgau
28 Waldenburg Ober- und Mittelstadt neu
29 Wildenfels Altstadtkern
30 Wolkenstein Historische Kernstadt Wolkenstein
31 Zittau Städtebaulicher Denkmalschutz 2014-2020
32 Zschopau Historischer Stadtkern
33 Zwickau Historischer Stadtkern 2014
Rückfragen an Pressesprecher Andreas Kunze-Gubsch


Text: Medienservice Sachsen.
http://www.medienservice.sachsen.de/

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com