Speyer – Coronavirus: Stadtvorstand begrüßt Lockerungen zur Besuchsregelung in Alters- und Pflegeeinrichtungen

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Speyer - Speyer – Coronavirus: Der Speyerer Stadtvorstand begrüßt die vom Land Rheinland-Pfalz gestern in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen zur Besuchsregelung in Alters- und Pflegeeinrichtungen, die bereits ab dem heutigen Donnerstag, 7. Mai 2020 gelten.

Demnach dürfen Bewohner*innen von Alters- und Pflegeeinrichtungen wieder Besuch von einer/einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person für maximal eine Stunde pro Tag erhalten. Dabei gelten weiterhin strenge Abstands- und Hygienerichtlinien. Besucher*innen müssen beispielsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sich die Hände desinfizieren und mindestens 1,50 Meter Abstand zur besuchten Person einhalten.

„Insbesondere mit Blick auf das anstehende Muttertagswochenende bin ich froh, dass die Landesregierung in diesem Bereich Lockerungen herbeigeführt hat. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeeinrichtungen haben in den letzten Wochen besonders unter den seit Mitte April geltenden strengen Kontaktbeschränkungen und Besuchsverboten gelitten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Auch Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ist überzeugt, dass die Entscheidung für Lockerungen richtig ist: „Selbstverständlich ist es wichtig, die Ältesten und Schwächsten unserer Gesellschaft weiterhin effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass das generelle Besuchsverbot schnell zur kompletten sozialen Isolation der Pflegebedürftigen führt. Diese Gefahr und die Folgen, die dies nach sich zieht, sollten wir auf keinen Fall unterschätzen. Ich bin daher überzeugt, dass hier einen Mittelweg finden müssen. Die nun veranlasste Lockerung ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“.

Die entsprechende Rechtsverordnung des Landes-Rheinland-Pfalz gilt zunächst bis einschließlich 24. Mai 2020. Sie kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.

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Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
67346 Speyer

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