Inneres/Antwort
Bereits kurz nach der Tat hätten sich Meldungen über einen rechtsextremen beziehungsweise rassistischen Hintergrund des Täters gehäuft. Nach Auskunft der Bundesregierung sei „dem Bundeskriminalamt das Attentat seitens des Bundeslandes Bayern nicht als politisch motivierte Straftat gemeldet“ worden.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort darlegt, obliegt die Klassifizierung von Straftaten als Taten der „Politisch motivierten Kriminalität“ den zuständigen Polizeidienststellen der Länder. „Bei der hier in Rede stehenden Tat erfolgte durch die sachbearbeitende Dienststelle keine Einstufung des Tatgeschehens als Politisch motivierte Kriminalität“, heißt es in der Vorlage weiter.
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Urheber: Deutscher Bundestag