Trier – Corona-Alarmstufe Rot: Das gilt ab Samstag 24.10.2020 in der Stadt und im Landkreis

Nachrichten-aus-der-Moselstadt-Trier Trier – Corona-Alarmstufe Rot: (mic) In der Stadt Trier hat die 7-Tage-Inzidenz am Freitag die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Bewohnern überschritten.

Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass dies im Landkreis ebenfalls unmittelbar bevorsteht. Gemäß dem Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz hat deshalb heute eine Taskforce aus Vertretern von Stadt, Landkreis und Land weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Sie werden mit Allgemeinverfügungen umgesetzt, die in der Stadt Trier ab Samstag, 0 Uhr, gelten, im Landkreis Trier-Saarburg ab Montag, 0 Uhr.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

Maskenpflicht
An Schulen: An allen weiterführenden Schulen in Trier und Trier-Saarburg gilt während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Sie gilt nicht an Grundschulen, der Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Die Maskenpflicht gilt in Trier auch für Volkshochschulen und Erwachsenenbildung. Universität und Hochschule in Trier haben gegenüber der Stadt angekündigt, sich mit der Einführung der Maskenpflicht anzuschließen.

In der Fußgängerzone in Trier: Hier gilt ab Samstag, 23.10. eine Maskenpflicht auch im Freien freitags, samstags und sonntags. Die Fußgängerzone umfasst dabei: Porta-Nigra-Platz, Simeonstraße, Margeretengässchen, Simeonstiftplatz, Moselstraße, Jakobstraße, Treveris, Walramsneustraße, Stockplatz, Wilhelm-Rautenstrauch-Straße, Hauptmarkt, Dietrichstraße, Sternstraße, Domfreihof, Liebfrauenstraße, Grabenstraße, Brotstraße, Palaststraße, Konstantinplatz, Martin-Luther-Platz, Konstantinstraße, Hosenstraße, Johann-Philipp-Straße, Kornmarkt, Fleischstraße, Jakobsspitälchen, Metzelstraße, Nagelstraße, Fahrstraße, Jüdemerstraße, Neustraße, Viehmarktplatz, Viehmarktstraße, Antoniusstraße, Heinz-Tietjen-Weg, Stresemannstraße, Hindenburgstraße, Am Augustinerhof. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Inanspruchnahme von gastronomischen Dienstleistungen auf fest zugewiesenen Sitzplätzen in der Außengastronomie.

Veranstaltungen
Veranstaltungen werden begrenzt auf bis auf 75 Teilnehmer sowohl im Innenbereich wie außen. Theater und Kleinkunstbühnen sind davon ausgenommen, wenn ein eigenes Hygienekonzept vorliegt (z.B. Theater Trier).

Gastronomie
Alkoholausschank- und verkauf in der Gastronomie ist ab 24 Uhr untersagt. Alkoholverkauf an Verkaufsstellen (z.B. Tankstellen, Kioske) ist ab 24 Uhr ebenfalls untersagt.

Private Feiern
Für private Feiern wurde keine gesonderte Regelung in Kraft gesetzt, denn landesweit gilt ab Montag eine Beschränkung von 25 Teilnehmern.

Sport
Im Freien: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer. Es ergeht zusätzlich der Apell, die Feierlichkeiten nach dem Training und nach Wettkämpfen zu unterlassen.

Innenbereich: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu fünf Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt. Wettkämpfe können stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen.

***
Presseamt Trier

Das könnte Sie auch interessieren ...

Brot statt Böller: Freude teilen zu Silvester

Leistungskürzen im Gesundheitsbereich - Martin Sichert (AfD): Wer Gesundheitsleistungen weiter kürzt, legt die Axt an den sozialen Frieden

Mitmenschlichkeit und Barmherzigkeit für alle Ortskräfte aus Afghanistan! … und das nicht nur zur Weihnachtszeit

Heiligabend Bedeutung & Bräuche – Warum dieser Abend das Herz von Weihnachten ist

1,8 Millionen Besucher*innen: Weihnachtsmarkt in der Altstadt Hannover bleibt Publikumsmagnet

Gedenkveranstaltung in Magdeburg – Haseloff: Wir kapitulieren nicht vor dem Terror

Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter: Niedersachsen investiert eine Million Euro in die Förderung innovativer Projekte

Weihnachtssingen in der Sternenbrücke mit Rolf Zuckowski: Strahlende Gesichter und unvergessliche Momente

Pleitewelle in Deutschland verschärft sich - Insolvenzen 2025 auf neuem Hoch

1001 Namen - Klanginstallation am Musikgully vor dem Hauptbahnhof Hannover mit Margot Käßmann, Denise M`Baye, Herbert Schmalstieg und Stephan Weil

Kerstin Przygodda / Martin Reichardt: Mädchen schützen – dem Beispiel Österreichs beim Kinderkopftuchverbot folgen

Digitaler Stress? Zeit für eine Pause!

Loreley Touristik: Coca-Cola Weihnachtstruck gastiert an der Loreley

Hitlergruß im Klassenzimmer - Exklusive BR-Recherche: Umfrage zu menschen- oder demokratiefeindlichen Vorfällen an bayerischen Schulen

Tierversuche rückläufig - PETA fordert Regierung zu mehr Maßnahmen auf

Sozialwahl 2029: Selbstverwaltung macht Online-Wahlen möglich

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com