Um zu verhindern, dass bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen für diese kriminellen Aktivitäten missbraucht werden, erlegt ihnen das Gesetz besondere Sorgfaltspflichten auf. Davon betroffen sind sogenannte Güterhändler, Immobilienmakler und – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen – Versicherungsvermittler.
Das Ordnungsamt informiert über alle Änderungen des neuen GwG auf der Homepage der Stadt Trier unter www.trier.de/leben-in-trier/sicherheit/geldwaeschepraevention/ und beantwortet auch Fragen per E-Mail (or*********@***er.de).
Per Mail oder über das Kontaktformular des Ordnungsamts auf trier.de können auch vertrauliche und / oder anonyme Verdachtsmeldungen abgegeben werden. Aktuelle Informationen stellt auch die ADD unter https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/ordnung/geldwaeschegesetz bereit.
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Presseamt Trier