Finanzen/Antrag.
Die Corona-Unterstützungsleistungen, deren steuerfreie Auszahlung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen geregelt wird, können nach Angaben der FDP-Fraktion eine Zuwendung an Mitarbeiter darstellen, die dem Grundsatz der Selbstlosigkeit nach Paragraph 55 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Abgabenordnung widersprechen könnte. Viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland seien bei steuerbegünstigten Körperschaften beschäftigt. „Es wäre fatal, wenn eine marktübliche Zahlung von Corona-Beihilfen in ihrem Fall nicht erfolgen könnte, weil ansonsten der steuerbegünstigte Status des Arbeitgebers gefährdet wird“, heißt es in dem Antrag.
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Deutscher Bundestag