Gleichwohl beinhaltet die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung unter anderem die Regelung (§11, Absatz 2), derzufolge eine „Maskenpflicht auf Spielplätzen für Erwachsene“ (§1, Absatz 3) und das Abstandsgebot (§1, Absatz 2.1) gilt. Darauf weist die Landeshauptstadt Mainz hin.
Zur Zeit werden entsprechende Hinweise auf den städtischen Spielplätzen angebracht, die auf die oben genannten Regelungen hinweisen.
Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Landeshauptstadt Mainz
Stadthaus ‚Große Bleiche‘ (Große Bleiche 46/Löwenhofstr. 1)
55116 Mainz