Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen: Mähroboter-Verbot in der Nacht – Allgemeinverfügung zum Schutz von Igeln

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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen: Mähroboter-Verbot in der NachtAllgemeinverfügung zum Schutz von Igeln – Mähroboter stellen für Igel eine große Gefahr dar – ganz besonders in der Nacht. Um die Tiere künftig besser zu schützen, erlässt das Ressort der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft eine unbegrenzt gültige Allgemeinverfügung auf artenschutzrechtlicher Grundlage. Der Einsatz von Mährobotern ist dadurch nur noch am Tag erlaubt.

Dazu Björn Fecker, Vertreter der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: „Mit dieser Regelung schützen wir gezielt die Arten, die auf unsere Rücksicht angewiesen sind. Wenn Mähroboter künftig nur noch tagsüber eingesetzt werden, bedeutet das einen wichtigen Schritt für den Erhalt unserer heimischen Tierwelt. Artenschutz beginnt oft im Kleinen, aber er wirkt groß, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen.“

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Deutschlandweit nimmt der Igelbestand drastisch ab – Bremen bildet da keine Ausnahme. Er wird mittlerweile auf den Roten Listen für Säugetiere als gefährdete Tierart eingestuft. Eine große Gefahr für die nachtaktiven Tiere sind Mähroboter, die in der Nacht betrieben werden. Igel sind keine Fluchttiere und kugeln sich im Gefahrenfall ein, um die Situation abzuwarten. Bei einem Zusammentreffen mit einem Mähroboter führt diese über Millionen Jahre bewährte Überlebensstrategie oft zum Tod des Tieres, weil es überrollt wird und durch die rotierenden Messer schwere Verletzungen davonträgt. Aber nicht nur Igel, auch Maulwürfe sowie Amphibien werden häufig Opfer der Mähmaschinen. Sowohl der Westigel (Erinaceus europaeus) als auch alle heimischen Amphibien werden durch das Naturschutzrecht besonders geschützt.

Die Allgemeinverfügung zum Nutzungsverbot von Rasenmährobotern in den Nachtstunden tritt zum 18. Oktober 2025, in Kraft. Damit ist der Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet nur noch im Zeitraum von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang erlaubt. Eine Zuwiderhandlung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, selbst wenn kein Tier verletzt wurde.

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Text: Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

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