Landgericht Dresden: Gericht lehnt Unterbringung ab – Iraker nach sexuellen Belästigungen wieder auf freiem Fuß – Dresden – Der Fall sorgt bundesweit für Diskussionen: Ein 23-jähriger Iraker, der in der sächsischen Landeshauptstadt mehrfach Frauen und ein Mädchen sexuell belästigt haben soll, ist wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Dresden entschied, eine beantragte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik nicht anzuordnen.
Mehrere Übergriffe in Dresden
Laut Anklage soll der Mann Anfang März 2025 innerhalb weniger Tage mehrere Frauen und ein zehnjähriges Mädchen in Dresden sexuell belästigt haben. An der Frauenkirche soll er einer 22-Jährigen an das Gesäß gefasst haben, kurz darauf soll er eine 17-Jährige bedrängt haben. Ein weiterer Vorfall betrifft ein zehnjähriges Mädchen, das er in einer Straßenbahn unsittlich berührt haben soll. Zudem soll er eine Dolmetscherin bedroht haben.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik. Ein Gutachter diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie. Dennoch entschied das Landgericht Dresden, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nicht vorlägen. Die Taten seien zwar moralisch schwerwiegend, rechtlich jedoch nicht als „erhebliche Straftaten“ im Sinne einer dauerhaften Unterbringung zu werten.
Wiederholt abgeschoben – und immer wieder zurück
Besonders brisant: Der Mann, Ismail A. aus Mossul (Irak), war bereits mehrfach aus Deutschland abgeschoben worden – zuletzt nach Schweden, wo er als Asylbewerber registriert ist. Dennoch kehrte er wiederholt nach Deutschland zurück. Bereits im September berichteten Medien, dass Ismail A. nach seiner letzten Abschiebung erneut eingereist sei und abermals auffällig wurde.
Diese wiederholten Grenzübertritte werfen nun erneut Fragen auf: Wie kann ein bereits abgeschobener Straftäter mehrfach ungehindert nach Deutschland zurückkehren? Und welche Konsequenzen zieht die Politik aus solchen Fällen?
Kritik an Justiz und Gesetzeslage
Juristisch bewegt sich der Fall in einer Grauzone zwischen Strafrecht, Maßregelvollzug und Ausländerrecht. Die ablehnende Entscheidung des Gerichts beruht auf den geltenden gesetzlichen Grundlagen – sie zeigt aber zugleich, wie begrenzt die Handlungsoptionen der Justiz in vergleichbaren Situationen sind.
Während konservative Politiker und Teile der Öffentlichkeit den Beschluss als „Justizversagen“ bezeichnen, verweisen Juristen darauf, dass Gerichte nur im Rahmen des Gesetzes handeln können. Für eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung sei eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit zwingend erforderlich – eine Schwelle, die in diesem Fall laut Gericht nicht überschritten wurde.
Offene Fragen und mögliche Folgen
Der 23-Jährige ist derzeit auf freiem Fuß. Ob er nach Schweden überstellt oder erneut abgeschoben wird, ist offen. Zuständige Behörden prüfen laut Medienberichten mögliche weitere Schritte. Eine offizielle Mitteilung des Landgerichts Dresden zu den genauen Gründen des Beschlusses steht bislang aus.
Der Fall verdeutlicht erneut die Spannungen zwischen humanitärem Recht, öffentlicher Sicherheit und politischem Handlungsdruck. Dass ein mehrfach auffällig gewordener Asylbewerber trotz bestehender Risiken wiederholt nach Deutschland einreisen konnte, wirft nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftspolitische Fragen auf. (hk)
Quellen: TAG24, WELT, BILD.