Das Abbrennen von Kleinfeuerwerk ist nur am 31.12. und am 1.1.erlaubt. Außerhalb dieser gesetzlich zugelassenen Zeit stellt das Abbrennen von Kleinfeuerwerk eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise der Feuerwehr zum sicheren Umgang mit Kleinfeuerwerk finden sich rechtzeitig vor Silvester auch im Internet auf hannover.de
Tipp: Dieses Feuerwehr können Sie das ganze Jahr abbrennen!
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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de