Härtefallkommission entscheidet / Unterstützung mit bis zu 100.000 Euro möglich.
Anträge auf Härtefallhilfe können voraussichtlich ab Mai über Prüfende Dritte (z.B. Steuerberater) elektronisch gestellt werden. Zuständige Bewilligungsstelle ist – wie schon bei der Überbrückungshilfe – die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Eine Härtefallkommission aus Vertretern der Wirtschaft (HWK, IHK, vbw) und unter Vorsitz des Wirtschaftsministeriums entscheidet über die Einzelfallförderungen. Erstattet werden je nach Umsatzrückgang die betrieblichen Fixkosten. Es werden maximal 100.000 Euro je Härtefall erstattet.
Härtefallhilfe kann nur beantragen, wer sich wegen der Corona-Pandemie in wirtschaftlicher Existenzgefährdung befindet und von den bestehenden staatlichen Förderprogrammen nicht erfasst ist. So sind beispielsweise Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben oder dafür antragsberechtigt sind, von der Härtefallhilfe ausgenommen.
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Bayrische Staatskanzlei