Auswärtiges/Kleine Anfrage
Die südsudanesische Regierung sei am 11. Juli 2016 durch den deutschen Botschafter in Juba mündlich über die geplante Evakuierung informiert worden, heißt es in der Antwort weiter. Dass an die Medien vorab die Bitte herangetragen worden sei, nicht über die Planungen zur Durchführung der Evakuierungsoperation zu berichten, begründet die Regierung damit, dass eine Veröffentlichung das Vorhaben hätte gefährden können. Konfliktpartei hätte die Aktion stören oder instrumentalisieren und damit Menschen in Gefahr bringen können. Die Bundesregierung bitte Vertreter der Medien daher in solchen Situationen grundsätzlich um „sorgfältige und verantwortungsvolle Abwägung möglicher Risiken“ einer vorzeitigen Veröffentlichung, was sie auch in diesem Fall getan habe.
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Text: Deutscher Bundestag