Auswärtiges/Antwort
Befragungen und Vernehmungen seitens deutscher Polizeibehörden erfolgten im Rahmen polizeilicher Ermittlungen oder laufenden Ermittlungsverfahren, mit dem Ziel, Erkenntnisse zur Struktur, zum Aufbau, zur Organisation, zu Personen und terroristischen Straftaten terroristischer Organisationen im Ausland – hier des IS – zu erlangen und gegebenenfalls bislang unbekannte Mitglieder oder Unterstützer des IS mit Deutschlandbezug zu identifizieren und entsprechende Ermittlungsverfahren zu initiieren.
„Sofern der Bundesnachrichtendienst von der Kontaktaufnahme mutmaßlicher IS-Abtrünniger bei deutschen Auslandsvertretungen Kenntnis erlangt, wird im jeweiligen konkreten Einzelfall die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Befragung durch den Bundesnachrichtendienst mit dem Ziel der Informationsgewinnung über die Terrororganisation, der von ihr ausgehenden Bedrohung sowie über die Lage im Krisengebiet geprüft“, schreibt die Bundesregierung.
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Text: Deutscher Bundestag