Bundesregierung soll Rechtslage bei Terminvergabe in Arztpraxen überprüfen

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Mit einer am 21. März 2025 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die aktuelle Rechtslage bei der Terminvergabe in Arztpraxen zu einer Ungleichbehandlung von gesetzlich und privat Krankenversicherten führt. Die Bundesregierung soll zudem ermitteln, ob durch eine Änderung von Vorschriften ein gleicher Zugang zur ärztlichen Versorgung für alle Patienten sichergestellt werden könne, damit gesetzliche Versicherte genauso schnell einen Arzttermin erhalten wie Privatpatienten. Mit seiner Entschließung greift der Bundesrat einen Vorschlag aus Niedersachsen auf.

Grundvoraussetzung für gerechtes Gesundheitssystem

Der Zugang zu schneller, qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung sei Grundvoraussetzung für ein gerechtes Gesundheitssystem, das Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleistet. Allen Bürgerinnen und Bürgern müsse dieser Zugang unabhängig von ihrem Einkommen, ihrem Wohnort oder der Frage, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, möglich sein, fordert der Bundesrat.

Neue Lösungsansätze zur Terminvergabe in Arztpraxen denkbar

Um Ungleichheiten bei der Terminvergabe abzubauen, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Auswirkungen hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch neue Lösungsansätze seien dabei in Betracht zu ziehen, wie beispielsweise Kontingente für Privatversicherte, Mindestquoten für gesetzlich Versicherte oder finanzielle Anreize für Ärzte, die überwiegend gesetzlich Versicherte behandeln.

Bundesregierung ist am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugestellt. Sie bestimmt selbst, wann sie sich damit befasst – feste Fristen sind nicht vorgesehen.

Plenarsitzung des Bundesrates am 21.03.2025

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Text: Bundesrat – Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland