Eisenach – Coronavirus: Mund-Nasen-Schutz ab dem 24. April thüringenweit beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen

Eisenacher Oberbürgermeisterin informiert Bürgerinnen und Bürger.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Eisenach - Eisenach (TH) – Das Land Thüringen hat beschlossen, dass ab Freitag, 24. April, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Personennahverkehrs ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden soll.

Die Stadtverwaltung Eisenach informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass ein einfacher Mund-Nasen-Schutz ausreichend ist. „Es müssen keine medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken sein. Diese werden von Ärzten, Krankenhaus- und Pflegepersonal dringend gebraucht“, betont Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Wer ab Freitag zum Einkaufen geht oder in Eisenach mit dem Bus unterwegs ist, muss darauf achten, dass Mund und Nase bedeckt sind. „Das kann auch mithilfe von Tüchern, Schals oder selbstgenähten Mund-Nasen-Bedeckungen geschehen“, so Katja Wolf.

Ladeninhaber haben das Recht, Kunden ohne Mund-Nasen-Schutz abzuweisen. Es liegt also im eigenen Interesse, sich an die Regelung zu halten. Mithilfe dieser Schutzmaßmahme soll das Risiko einer Ansteckung für andere verringert werden. Die empfohlenen Hygieneregelungen gelten auch beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin: Abstand halten zu anderen Menschen (1,5-2 Meter), häufiges und gründliches Händewaschen, sich mit den Händen nicht ins Gesicht fassen und in die Armbeuge husten und niesen – dabei wegdrehen.

„Jeder von uns hat seine ganz eigene Meinung zu diesem Thema“, weiß Oberbürgermeisterin Katja Wolf. „Wir sollten aber alles daran setzen, Risikogruppen zu schützen, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und mit gutem Beispiel vorangehen. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Rathauschefin.

Wer ab dem 27. April einen vereinbarten Termin in der Eisenacher Stadtverwaltung hat, wird ebenfalls gebeten, den Mund-Nasen-Schutz vor dem Betreten der Verwaltungsgebäude zu tragen. Wir informieren in Kürze in einer separaten Pressemitteilung über die Terminvergabe ab dem 27. April.

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat auf seiner Internetseite zusammengefasst, was im Umgang mit dem Mund-Nasen-Schutz zu beachten ist:
https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/keine-unsicherheiten-durch-unterschiedliche-regelungen.

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Stadtverwaltung Eisenach
Pressestelle
Stabstelle 01.1 – Büro der Oberbürgermeisterin
Leiterin Pressestelle
Markt 1, 99817 Eisenach

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