Germersheim – Verhinderte Trunkenheitsfahrt in der August-Keiler-Straße

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - Germersheim - Aktuell - Germersheim – Am 12.01.2020, gegen 04:30 Uhr, wurde eine 25jährige mit ihrem Pkw Daimler-Benz in der August-Keiler-Straße in Germersheim einer Verkehrskontrolle unterzogen.

Mit im Fahrzeug waren noch zwei weitere Personen. Da bei der Überprüfung Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, absolvierte die 24jährige einen freiwilligen Atemalkoholtest. Dieser erbrachte einen Wert von 0,46 Promille. Um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel präventiv sichergestellt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass die sogenannte relative Fahruntüchtigkeit bereits bei 0,3 Promille beginnt. Ab 0,5 Promille riskiert man eine Ordnungswidrigkeit, die beim ersten Mal mit 500,-EUR, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit.

Eine solche Trunkenheitsfahrt wird nach dem Strafgesetzbuch geahndet.

Am besten bleibt man einfach nüchtern, wenn man noch Auto fahren muss: http://www.pfalz-bob.de !

Polizeidirektion Landau

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