Im Bundesrat geht es am Freitag um den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten von Versicherten. Ziel des Vorstoßes ist es, bei allen Krankenkassen Tarifmodelle zu verhindern, bei denen die Kosten von den automatisch übermittelten Gesundheitsdaten abhängen. „Auch im Gesundheitsbereich schreitet die Digitalisierung voran“, sagt Justizsenator Dr. Till Steffen. „Doch neben den vielen faszinierenden Möglichkeiten gibt es auch Risiken. Vor diesen muss der Staat seine Bürgerinnen und Bürger schützen.“
Zwar erscheint es zunächst sinnvoll, wenn Versicherte ihre Gesundheitsdaten automatisch an die Krankenkassen übermitteln. Die Kassen könnten das jeweilige Versicherungsrisiko noch präziser einschätzen und Privatversicherte, die sportlich und gesund sind, für diese freiwillige Bereitstellung ihrer Daten belohnen. Doch auf den zweiten Blick zeigt sich ein Problem. Diese Tarifmodelle wären höchst unsozial, so Steffen.
Um die neuen günstigeren Bedingungen zu finanzieren, drohen die Tarife für Versicherte, die keine Gesundheitsdaten übermitteln, zu steigen. Das würde den wirtschaftlichen Druck auf alle Versicherten erhöhen – und sie würden ihre Daten doch automatisch an die Krankenkassen weitergeben, auch wenn sie das eigentlich nicht wollen. Von Freiwilligkeit kann dann keine Rede mehr sein. Steffen warnt: „Der Schutz höchstpersönlicher Daten darf aber auf keinen Fall eine Frage des Geldes werden.“
Zum anderen würden diese „Fitness-Tracker-Tarife“ alle Versicherten benachteiligen, die chronisch krank, längerfristig verletzt oder älter sind oder sportlich weniger aktiv sein können. Sie kämen nicht in den Genuss von entsprechenden Vergünstigungen. Es ist wichtig, solche Versicherungsmodelle zu untersagen, bevor sie sich am Markt etabliert haben. Steffen ruft die Bundesregierung auf, die Vorschläge, die in der Hamburger Justizbehörde erarbeitet wurden, rasch umzusetzen.
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