Die Allgemeinverfügung erfolgte vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren, in denen es wiederholt zu missbräuchlicher Nutzung und zu erheblichen Verschmutzungen gekommen ist.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage zu entnehmen.
In diesem Zusammenhang wird auch auf das ganzjährig bestehende Grillverbot im Maschpark hingewiesen sowie daran erinnert, dass sich auch an diesem Tag jeder so zu verhalten hat, dass andere Personen nicht gefährdet, behindert oder belästigt werden.
Es wird ferner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle derzeitig gültigen Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus einzuhalten sind. Es gelten die bekannten Abstandsregeln und die Kontaktbeschränkungen des Landes Niedersachsen.
Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.
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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de