Bedingung: Kapitalzuführungen außerhalb der freiwilligen Leistungen.
Kaiserslautern – In seiner Sondersitzung hat der Stadtrat heute dem Antrag des 1. FC Kaiserslauterns auf Fortschreibung des reduzierten Pachtvertrags mit der Fritz-Walter-Stadiongesellschaft mit 26 ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen zugestimmt, unter der Bedingung, dass die Kapitalzuführungen der Stadt für die Kompensation des Mietausfalls der Stadiongesellschaft außerhalb des freiwilligen Leistungsbereichs der Stadt laufen.
Im neuen Pachtvertrag ist vorgesehen, dass der 1. FCK in den Saisons 2020/2021 und 2021/2022 eine Miete in Höhe von 625.000 Euro in der Dritten Liga zahlen wird – 200.000 Euro mehr als in den vorherigen Spielzeiten. In der Zweiten Liga wird er wie bereits zuvor 2,4 Millionen Euro an die Stadiongesellschaft entrichten. Daneben wird der 1. FCK die Stadiongesellschaft mit 40 Prozent an den Einnahmen aus dem DFB-Pokal ab Runde zwei beteiligen. Die Zahlungen des 1. FCK gingen damit über die bereits im Pacht- und Betreibervertrag geschlossene Vereinbarung hinaus, die eine Beteiligung der Stadiongesellschaft bei Erfolgen im DFB-Pokal für Finale (500.000 Euro), Halbfinale und Viertelfinale (jeweils 250.000 Euro) sowie auch Achtelfinale (100.000 Euro) vorsieht.
Zudem bietet der Verein der Stadt Sponsoringleistungen in Höhe von 100.000 Euro an, das wären beispielsweise Sachleistungen, wie etwa eine TV-Videobande, eine Präsenz auf der Homepage des 1. FCK sowie bis zu 100 Freikarten für soziale Einrichtungen der Stadt. Darüber hinaus geht der 1. FCK auch auf die Bedingung ein, bei einem Pachtnachlass nicht spielbetriebsrelevante Flächen im Fritz-Walter-Stadion für eine Weiterentwicklung freizugeben, um den Nutzungsgrad des Stadions erweitern zu können. Dabei handelt es sich um Flächen im Logenturm, der Osttribüne und der Südtribüne. Durch die zusätzlichen Mieteinnahmen könnte die Stadiongesellschaft und somit auch die Stadt selbst finanziell entlastet werden. Eine weitere Neuerung im Antrag des 1. FCK – zu dessen Gunsten – ist die Regelung, dass sich die Stadionmiete bei einer durchschnittlichen Zuschauerzahl von 21.000 automatisch um 100.000 Euro im Jahr erhöht, in den vergangenen Spielzeiten war das bereits bei 19.000 Zuschauern der Fall.
Mit diesem Antrag gingen nun nach Aussage Weichels allerdings auch drastische haushalterische Konsequenzen einher, auf deren Basis er selbst dem Antrag nicht zustimmen konnte. „Mit diesem Beschluss wird die Verantwortung für ein Gelingen nun auf meine Schultern gelegt“, unterstrich das Stadtoberhaupt. Verhandlungen mit der ADD strebe Weichel bereits in der kommenden Woche an. „Aber: Ich wünsche uns allen viel Glück, dass tatsächlich das eintritt, was mit diesem Beschluss erzielt werden sollte“, schloss Weichel die Sitzung.
Zu den Folgen dieses Beschlusses äußerte sich Weichel wie folgt: „Fakt ist: Die Stadt muss weiterhin den Pachtausfall mit Kapitalzuführungen aus dem städtischen Haushalt kompensieren. Diese Kosten werden ohne ein erneutes Zugeständnis der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) unter den Deckel der freiwilligen Leistungen fallen und andere Leistungen aus diesem Bereich, wie zum Beispiel Sportvereine oder Kultur, verdrängen“, so der Rathauschef. Die Ausnahmegenehmigung der ADD, die Kapitalzuführungen an die Stadiongesellschaft außerhalb der freiwilligen Leistungen zu belassen, läuft mit Ende der Fußballsaison 19/20 aus.
Auf die letzte Anfrage von OB Weichel, ob erneut ein „Sonderzuschussbudget“ für den kommunalen Doppelhaushalt und den Rest des Jahres 2020 für die städtischen Ausgleichsleistungen eingeräumt wird, erklärte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, dass sie dazu – vor der Vorlage der Haushaltsplanung der Stadt Kaiserslautern für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 – keine Aussage treffen wird. Dies werde man vom Haushaltsverhalten der Stadt abhängig machen. Es wurde erneut darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Altschulden-Übernahme nur noch die Vorlage ausgeglichener Haushalte akzeptiert und diesbezüglich in Kürze ein Schreiben an alle Kommunen mit defizitären Haushalten auslaufen werde.
„Aufgrund unserer desolaten städtischen Haushalts-und Finanzlage wird uns künftig strengste Haushaltsdisziplin abverlangt“, betont Weichel. Oberstes Ziel sei es also, schnellstmöglich einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen. Leider, so der OB, ist auch 2020 abzusehen, dass die Zahlungen der freiwilligen Leistungen den gesetzten Deckel überschreiten werden. 2019 war dies bereits der Fall. Mit dem Wegfall des „FCK-Sonderzuschussbudgets“ ab 30.06.2020 betrüge die Überschreitung durch die Zahlungen an die Stadiongesellschaft weitere rund 1,3 Mio. €. Diese seien 2020 zu kompensieren.
Ein Verstoß gegen den verfügten Deckel im sogenannten freiwilligen Leistungsbereich würde allerdings auch einen Verstoß gegen die Vereinbarungen zum Kommunalen Entschuldungsfonds darstellen und die entsprechenden Auszahlungen gefährden, was laut Weichel erhebliche Auswirkungen auf den Gesamthaushalt zur Folge hätte. Ob und in welchem Umfang weitere Konsolidierungsmaßnahmen für einen ausgeglichenen Doppelhaushalt 2021/2022 anfallen, ist dabei noch nicht absehbar. Wie bereits angekündigt wird die Verwaltung beim nächsten Doppelhaushalt ein abweichendes Haushaltsaufstellungsverfahren vorschlagen.
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Stadt Kaiserslautern