Landeshauptstadt Magdeburg – Hinweis: Vorerst keine Hygiene-Untersuchungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Mitteilung des Gesundheits- und Veterinäramtes.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Magdeburg - Magdeburg (ST) – Aufgrund der starken personellen Belastung setzt das Gesundheits- und Veterinäramt vorübergehend eine Serviceleistung aus.

Ab Montag, den 9. November 2020 werden keine Belehrungen nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes mehr durchgeführt. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.

Die bislang damit befassten Mitarbeitenden werden zum Abfedern der aktuellen Lage in Bezug auf das Coronavirus und die Infektionslage in Magdeburg benötigt. Bei Rückfragen können sich Betroffene telefonisch unter 0391/ 540 6009 an das Gesundheitsamt wenden.

Hintergrund zum Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich gibt es Personengruppen, die eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt benötigen. Zu ihnen zählen:

Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen.

Personen, die in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

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Landeshauptstadt Magdeburg
Büro des Oberbürgermeisters
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg

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