Die Allgemeinverfügung beinhaltet unter anderen das Verbot von privaten Veranstaltungen mit über 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen sowie das Verbot von privaten Veranstaltungen mit über zehn Personen in privaten Räumen. Außerdem gibt es die Pflicht, auch im öffentlichen Bereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt im Freien sowie in geschlossenen Räumen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Bei der Regelung zur Mund-Nasen-Bedeckung ermächtigt der Landkreis die Städte, den Anwendungsbereich auszuweiten. Dies wird die Stadt Ludwigsburg in den nächsten Tagen tun: In einer Zone in der Innenstadt wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend werden. Zurzeit wird das Gebiet definiert. Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung steht noch nicht fest, die Stadt wird auf verschiedenen Info-Kanälen darüber informieren.
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STADT LUDWIGSBURG
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