
Mainz – Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, Dr. Jan Bollinger, kritisiert die Amtsführung von Landtagspräsident Hendrik Hering anlässlich zweier Ordnungsrufe gegen Mitglieder der AfD-Fraktion.
Der Landtagspräsident hatte zunächst dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion, Uwe Junge, eine Rüge erteilt, weil er die gemäß eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2008 in Schulen nicht gestattete Sexualerziehung mit dem Ziel, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen als „geistige Kindesmisshandlung“ bezeichnete.
Vorher waren Abgeordnete der Ampelfraktionen, darunter der grüne Fraktionsvorsitzende Dr. Bernhard Braun, an das Pult des Landtagspräsidenten herangetreten, um ihn in der verfälschten Form, Junge habe Ministerin Spiegel persönlich der Kindesmisshandlung geziehen, auf diese Äußerung aufmerksam zu machen. Diese Variante wurde dann als Begründung für die Rüge herangezogen.
Als der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dr. Jan Bollinger, seinerseits an das Pult des Landtagspräsidenten herantrat und darauf hinwies, dass entsprechend auch die vom AfD-Abgeordneten Damian Lohr beobachtete Bezeichnung der AfD-Fraktion als „Pack“ durch den SPD-Abgeordneten Jens Guth zu rügen sei, wurde Dr. Bollinger ein Ordnungsruf erteilt, weil er nicht an das Pult des Präsidenten heranzutreten und mit ihm über die Sitzungsleitung zu richten habe. Auch der Abgeordnete Lohr erhielt einen Ordnungsruf, weil er auf seine Beobachtung mit Zuruf hinwies.
„Wenn für die AfD besonders strenge und für die Regierungsfraktionen besonders großzügige Maßstäbe gelten und die daraus resultierende Kritik als Majestätsbeleidigung abgetan wird, ist Landtagspräsident Hering offensichtlich mit einer unparteiischen Versammlungsleitung überfordert.“, so Dr. Bollinger.
„Als vom Volke gewählte Parlamentarier werden wir uns nicht den Mund verbieten lassen: 12,6 Prozent der Wähler in Rheinland-Pfalz haben uns das Mandat erteilt, Missstände anzusprechen. Diesem Auftrag fühlen wir uns verpflichtet. Vom Landtagspräsidenten erwarten wir eine unparteiische Amtsführung und Versammlungsleitung, schließlich repräsentiert er das gesamte Parlament und nicht nur die Ampelfraktionen. Gegen die beiden genannten Ordnungsrufe werden wir selbstverständlich Einspruch einlegen, weil sie nicht durch eine Verletzung der Würde oder der Ordnung des Hauses begründet sind“, so Dr. Bollinger abschließend.
Dr. Jan Bollinger ist parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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Urheber: Andreas Wondra
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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